Anno 1594

Auch Friedrich I. förderte das hiesige Schießwesen. Er gestattete 1594 neben den Hakenbüchsen mit Lunten auch solche mit Feuerschloss zu gebrauchen.

Eine Anordnung von ihm besagt, dass allweg zwei Sonntage mit „Haken“, den dritten aber mit Musketen zum Ziel geschossen werden soll, außerdem soll jeder Musketenschütze jährlich noch sechs Kreuzer Gnadengeld zur Aufmunterung erhalten.