Anno 1809

Die Generalverordnung vom 12. und 18. Januar 1809, die Aufhebung der bisher auf die Bewaffnung des Landvolkes Bezug habenden Anstalten betreffend, sagt uns:

“Die Schützengesellschaften, welche an mehreren Orten bisher stattgefunden haben, sollen nicht mehr als öffentliche Anstalten angesehen werden und die Beiträge, welche seither von den Gemeinden oder anderen öffentlichen Kassen für dieselben geleistet worden sind, sollen künftig aufhören”.

Damit war die Schützengesellschaft Heidenheim auf sich selbst und seine Mitglieder angewiesen.

Zwar fließen heute noch, in begrenztem Umfang, Mittel aus öffentlicher Hand im Rahmen der Sportförderung. Jedoch den größten Anteil am Fortbestand bzw. Erhalt der Vereine, Gilden, Gesellschaften oder wie sie sich auch nennen mögen, leisteten über all diese Jahre hinweg arbeitsame, vor allem auch dienende Mitglieder, denen es nie zuviel wurde den heutigen “Erlassen” von Amts wegen, die Sicherheit betreffend, nachzukommen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Schützengesellschaft Heidenheim, deren Schützenhaus, im Katzental gelegen, als traditionsreiche Gesellschaft mit nun 550-jähriger Vergangenheit und einem mustergültigem Schießstand auch weitere Jahrhunderte Bestand haben möge.